Ich darf mich „Zertifizierter Mediator“ nennen. Was bedeutet das?

 

Voraussetzungen sind:

 

 

 

  • Mediationsausbildung im Umfang von mindestens 130 Präsenzzeitstunden  und
  • spätestens drei Jahre nach dessen Abschluss fünf bearbeitete Mediationsfälle und   Reflektierung dieser Fälle in einer Supervision
  • In den zwei darauf folgenden Jahren und folgenden Zweijahresintervallen müssen weitere vier Mediationen durchgeführt und supervidiert werden
  • In Vierjahresintervallen sind jeweils Fortbildungen im Umfang von 40 Zeitstunden vorgeschrieben.

 

 

 

Es gibt einige Übergangsbestimmungen.

 

 

 

Mehr Infos:

 

 

 

Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung–ZMediatAusbV, zuletzt geändert am 11.07.2023, gültig ab 01.03.2024)

 

 

 

Portal mit Infos zur Zertifizierung der Mediatoren beim Wolfgang Metzer Verlag: (www.mediationaktuell.de)

 

 

 

Infos bei der Centrale für Mediation (www.centrale-fuer-mediation.de): Zertifizierungs-Verordnung für Mediatoren und Hintergründe zum Mediationsgesetz

 

Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und F